Rubitech Luctron Garantieerklärung
Die Rubitech Luctron B.V. (nachfolgend: „Rubitech Luctron“) garantiert dem Abnehmer zu den Bedingungen aus der Garantieerklärung, dass alle durch Rubitech Luctron gelieferten Intenz Highbay LED Leuchten mit und ohne Coolheart Technology TM bei Auslieferung frei von Material- und Produktionsfehlern sind. Diese Garantie gilt nur für Leuchten, die durch Rubitech Luctron produziert und bei Rubitech Luctron gekauft worden sind. Randartikel und andere mitverkaufte Materialien, Sicherungen und Transistoren, die sich auf dem Driver befinden, Muster sowie Restverkäufe fallen nicht unter diese Garantie. Neben dieser Garantieerklärung finden die allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen der Rubitech Group (General Terms and Conditions of Sale, hinterlegt bei der Rechtbank Overijssel (Standort Zwolle) am 23. Oktober 2012 unter der Nummer 31/2012) Anwendung.
Die Garantie beginnt am Rechnungsdatum oder, falls diese vorher erfolgt ist, am Datum der Installation, unter keinen Umständen aber später als 6 Monate nach dem Produktionsdatum.
Neben der Standardgarantie von 5 Jahren für Coolheart Technology TM Highbay LED Leuchten und von 3 Jahren für Highbay LED Leuchten ohne Coolheart Technology TM wird Rubitech Luctron zu Gunsten des Abnehmers folgende verlängerte Garantie gewähren: Nach der Registrierung gilt für Intenz Highbay LED Leuchten mit Coolheart Technology TM eine Garantie von 10 Jahren und für Intenz Highbay LED Leuchten ohne Coolheart Technology TM eine Garantie von 5 Jahren. Die Registrierung muss innerhalb von 30 Tagen nach Lieferung der Produkte abgeschlossen sein. Wenn die Registrierung nicht oder falsch erfolgt, gilt lediglich die Standardgarantie. Über die Seite www.rubitech.com/verlangerte-garantie-formular können Sie Ihr Unternehmen und die Lieferung registrieren.
- Der Abnehmer muss die Produkte direkt von Rubitech Luctron oder über einen durch Rubitech Luctron vorab schriftlich gebilligten Handels-/Stellvertreter (Vermittler) gekauft haben. Wenn der Vermittler den Kauf im eigenen Namen bei Rubitech Luctron getätigt hat, muss der betreffende Vermittler selbst im eigenen Namen einen Anspruch aus der vorliegenden Garantieerklärung geltend machen und ist Rubitech Luctron gegenüber dem Abnehmer nicht haftbar.
- Rubitech Luctron gewährt nur dann Garantie, wenn die Installation der betreffenden Produkte im Einklang mit der Montageanleitung erfolgt ist und die Produkte innerhalb der Spezifikationen der Installationsnormen verwendet werden. Rubitech Luctron gewährt keine Garantie, wenn die Grenzwerte für Umgebungstemperatur und Netzspannung überschritten wurden; dies gilt auch dann, wenn diese nur geringfügig überschritten wurden. Rubitech Luctron gewährt nur dann Garantie, wenn die in der Montageanleitung aufgeführten Wartungsanweisungen vollständig befolgt wurden. Ferner gilt die Garantie nur dann, wenn der Abnehmer seinen/ihren gesamten Zahlungsverpflichtungen gegenüber Rubitech Luctron und/oder dem (den) betreffenden Handels-/Stellvertreter(n) unter Einhaltung der vereinbarten Zahlungsfrist(en) nachgekommen ist.
- Garantie und Haftung sind ausgeschlossen bei Mängeln und Schäden, die durch Spannungsspitzen, Überspannung/Unterspannung und Rippelstromregulierungssysteme entstehen, die die in der Montageanleitung angegebenen Grenzwerte der betreffenden Produkte überschreiten. Wird Wasser in einem gelieferten Produkt festgestellt, ist ein Garantieanspruch ausgeschlossen. Ein Garantieanspruch ist auch dann ausgeschlossen, wenn die Produkte modifiziert worden sind oder Material hinzugefügt wurde, sowie bei Fallen/Stoßen, nicht ordnungsgemäßer und fehlerhafter Installation und/oder Bedienung oder Verwendung der Produkte und bei ungewöhnlicher Verwendung. Mängel oder Schäden, die auf einem externen Unglück, höherer Gewalt, einem Blitzeinschlag oder einer anderen Naturgewalt beruhen, fallen ebenso wenig unter die Garantie.
- Die Garantie auf die Intenz Leuchten mit Coolheart Technology TM gilt für maximal 50.000 Brennstunden. Die Garantie für die Intenz Leuchten ohne Coolheart Technology TM gilt für maximal 4.000 Brennstunden pro Jahr.
- Die Garantie gilt ausschließlich für Material- und Herstellungsfehler und wird auf das gesamte Produkt mit Ausnahme der Komponenten, die in dieser Garantieerklärung ausgenommen werden, gewährt. Rubitech Luctron schuldet keine Garantieleistung, wenn das Produkt nur einen geringfügigen Schaden und/oder Mangel aufweist; dies ist der Fall, wenn:
– die Ausfallquote weniger als 0,2 % pro 1.000 Brennstunden beträgt
– ein Lichtrückgang auf eine Lichtstromabname von maximal 5 % pro Jahr beschränkt ist.
– nur wenige LEDs in einem Produkt ausfallen und/oder
– der Lichtstrom und der Stromverbrauch eine Abweichung von maximal +/-10 % aufweisen - Der Abnehmer muss den Garantieanspruch innerhalb von 30 Tagen nach Feststellung eines Mangels und/oder Schadens schriftlich gegenüber Rubitech Luctron geltend machen. Nach Ablauf dieser Frist verfällt die Möglichkeit zur Geltendmachung eines Garantieanspruchs. Wenn nach Auffassung von Rubitech Luctron unzureichende Angaben gemacht werden, kann Rubitech Luctron einen Garantieanspruch ablehnen. Erforderlich sind mindestens:
– Artikelnummer und Seriennummer (auch im Wege eines Fotos möglich)
– Installationsdatum, Rechnungs-/Packscheinnummer
– Informationen zu anderen installierten Produkten wie Steuerung und/oder Überwachung der installierten Leuchten.
– detaillierte Problembeschreibung und Umgebungsbeschreibung samt Verwendung der Leuchte und Fotos sowohl von der Leuchte als auch der Umgebung. - Wenn die Produkte untersucht werden müssen, um die Art des Garantieanspruchs festzustellen, bittet Rubitech Luctron darum, die defekten Teile ausreichend frankiert an die Verkaufsstelle zurückzuschicken.
- Für das neugelieferte oder reparierte Produkt gilt die ursprüngliche Garantiefrist. Es bleibt daher bei der restlichen Garantiefrist, die somit nicht verlängert wird.
- Kein einziger Abnehmer, Vermittler oder anderer Dritter ist befugt, im Namen von Rubitech Luctron die Bedingungen dieser Garantieerklärung oder des Vertrags zu ersetzen oder zu erweitern.
- Wenn Rubitech Luctron den Garantieanspruch anerkennt, wird Rubitech Luctron nach eigener Wahl entweder ein Ersatzprodukt oder -teil bereitstellen oder eine Gutschrift erteilen. Es besteht die Möglichkeit, dass durch Verbesserungen beim Produkt oder bei der Produktion die Ersatzleuchte etwas vom defekten Exemplar abweicht.
- Rubitech Luctron haftet nicht für Arbeitskosten, Montage-/Demontagekosten, entgangene Einkünfte oder Gewinne, Schäden an Eigentümern oder irgendwelche anderen Folgeschäden in jeglicher Form. Rubitech Luctron haftet ebenso wenig für die Kosten, die anfallen, um anlässlich der Untersuchung Zugang zu den betreffenden Produkten zu erhalten und diese zu installieren, und andere nicht genannte Kosten.
- Wenn Rubitech Luctron nach einer durch Rubitech Luctron oder Dritte durchgeführten Untersuchung den Garantieanspruch nicht anerkennt, wird der Abnehmer Rubitech Luctron die Kosten der betreffenden Untersuchung (darin inbegriffen in jedem Fall die Arbeitsleistungen im Rahmen der Untersuchung, Kosten Dritter, Lager- und Transportkosten) erstatten.
- Die Garantien gelten ferner nur unter der Voraussetzung, dass der Abnehmer auf erstes Anfordern von Rubitech Luctron schriftlich nachweist, dass die in dieser Garantieerklärung angegebenen Bedingungen erfüllt sind und/oder dass keine Umstände vorliegen, die zum Ausschluss eines Garantieanspruchs führen; unterlässt er dies, ist Rubitech Luctron von jeglicher Haftung entbunden.
Rubitech Luctron wird alles tun und jede Unterstützung leisten, die erforderlich ist, um den Garantiefall ordnungsgemäß abzuwickeln.
Die neueste Fassung dieser Garantieerklärung und der Montageanleitung kann per E-Mail an info@rubitech.com angefordert werden. Auf Wunsch wird Rubitech Luctron eine Kopie der allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen von Rubitech Group zuschicken. Die Wartungsanleitung ist Teil der Montageanleitung.
Diese Garantieerklärung gilt für alle Intenz Highbay Leuchten, die nach der folgenden Seriennummer produziert wurden: 201929xxxxx
Diese Garantieerklärung wurde aus der niederländischen Sprache übersetzt. Bei Unklarheiten hinsichtlich der Bedeutung und Auslegung des Textes ist ausschließlich die niederländische Fassung ausschlaggebend.
All unsere Verträge unterliegen dem niederländischen Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand ist die Rechtbank Overijssel (Standort Zwolle).
Veröffentlichung: 22. Juli 2019